Die Entstehungsgeschichte des Bauvorhabens im Überblick

17.11.2015 Der Gemeinderat beschließt mit 20:0 Stimmen eine Vorkaufssatzung für das Grundstück Heilmannstr. 53/55.

16.01.2016 Die Bürger*innen werden auf der „Informationsveranstaltung Flüchtlingsunterbringung“ über den bevorstehendenErwerb und eine geplante Bebauung informiert. Die Reaktionen dazu sind bis auf eine positiv.

02.02.2016 Im Gemeinderat wird auf Antrag der Fraktionen der WiP, CSU und FDP mit 11:9 Stimmen beschlossen, auf dem fraglichen Grundstück für einen Zeitraum von 10 Jahren sog. Feel-Home-Häuser zu errichten, um 40 Flüchtlinge unterzubringen und weitere 40 auf der Grundelbergwiese. Dafür wird auf eine Wohnbauförderung bewusst verzichtet.

12.04.2016 Der Gemeinderat ändert mit 17:2 Stimmen den Beschluss vom 2.2. ab und sieht auf dem Grundstück Heilmannstr. 53/55 die Errichtung eines Wohngebäudes entsprechend einer Konzeptstudie von Gemeinderat Wülleitner vor, möglichst unter in Anspruchnahme einer Förderung von 30% durch die Regierung von Oberbayern.

10.05.2016 Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Wohnungsbaugesellschaft München-Land mit der Errichtung eines Wohngebäudes entsprechend dem Beschluss vom 15.3. mit 11:8 Stimmen.

18.10.2016 Der Gemeinderat beschließt mit 12:6 Stimmen „die Errichtung eines Terrassengeschosses im 4. Obergeschoss im östlichen Bereich des geplanten Baukörpers“ und beauftragt die Verwaltung ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren vorzubereiten. Das Gebäude entspricht damit der gewünschten Konzeptstudie vom 12.04.2016.

09.05.2017 Der Gemeinderat beschließt mit 14:6 Stimmen den Bebauungsplan für ein Wohngebäude entsprechend der Beschreibung vom 18.10.17. Erst jetzt ist die Gestalt des Hauses endgültig definiert. Sie entspricht aber weiterhin dem Entwurf, der am 12.4.2016 von mit 17:2 Stimmen angenommen worden war.

Juni 2017 Die WiP beginnt mit der Sammlung von Unterschriften gegen das Projekt und macht am 1. und 7. Juli Infostände zu diesem Thema. Auf dem Flyer steht mit großen Buchstaben: „10 Millionen Euro für noch ein Hochhaus in Pullach?

25.9.2017 Die WiP gibt den Antrag auf ein Bürgerbegehren im Rathaus ab.

26.9.2017 Der Gemeinderat nimmt die Kostenberechnung des Projektplaners zur Kenntnis. Die Baukosten werden auf 8,26 Mio. € geschätzt.

17.10.2017 Der Gemeinderat lehnt den Antrag der WiP auf Durchführung eines Bürgerentscheids über das gemeindliche Wohnungsprojekt mit 13:7 Stimmen ab. In der Fragestunde wird bekannt, dass sich die zweite Bürgermeisterin Zechmeister (WiP) während der Urlaubsvertretung weigerte den Antrag auf Förderung der Baumaßnahme zu unterzeichnen.

23.10.2017 Die Bürgermeisterin informiert auf der Bürgerversammlung über die Ablehnung des Bürgerentscheids durch die Mehrheit des Gemeinderats. Im Foyer des Bürgerhaus können sich die Bürger*innen über die Details der Planung informieren. Es gibt keine Wortmeldungen zum Thema Heilmannstraße 53/55.

29.10.2017 Der Bescheid über die Ablehnung gilt ab jetzt als offiziell zugestellt. Die WiP hat vier Wochen Zeit dagegen zu klagen.

30.10.17 Der Förderbescheid der Regierung von Oberbayern in Höhe von 3,347 Mio. € geht bei der Gemeinde ein. Das Verwaltungsgericht übermittelt den Antrag auf einstweilige Anordnung der WiP, sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Heilmannstraße bis zu einer Klärung vor Gericht zu unterlassen.

31.10.2017 Die Gemeinde übermittelt dem Verwaltungsgericht den Zeitplan der vorbereitenden Maßnahmen.

23.11.2017 Kurz vor Ablauf der Frist reichen die Vertreter der WiP Klage gegen die Ablehnung des Bürgerentscheids ein. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Gericht keine einstweilige Anordnung zum Stop der vorbereitenden Baumaßnahmen verfügt.

03.12.2017 Die WiP informiert die Öffentlichkeit über die Einreichung der Klage auf ihrer Homepage, nachdem ein Artikel in der SZ über die Klage berichtet.

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